Seitenbereiche
Inhalt

Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz

Corona-Tests, Kinderkrankentage, Arbeitsschutz

/de/steuernews/steuernews_fuer_mandanten/

Kostenübernahme für Corona-Tests

Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar. Die Finanzverwaltung sieht solche Tests als „von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ ausgehend an.

Ausweitung der Kinderkrankentage

Der Bundestag hat am 18.1.2021 die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld gebilligt. Die Anzahl der Krankentage steigt in 2021 von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil und von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Die Krankentage gelten zudem auch für Zeiten, in denen Kitas, Schulen oder Betreuungseinrichtungen coronabedingt geschlossen sind.

Verlängerung der Fristen für Reinvestition für Ersatzbeschaffung und Investitionsabzugsbetrag

Unternehmen, die eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet haben (R 6.6 EStR), deren Frist in einem nach dem 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würde, haben nun ein Jahr mehr Zeit. Die in der Richtlinie genannten Fristen verlängern sich jeweils um ein Jahr. Eine Zwangsauflösung in 2020 kommt nicht in Betracht. Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EstG), die in 2017 gebildet worden sind, müssen ebenfalls nicht in 2020 aufgelöst werden. Auch diese Frist wurde um ein Jahr verlängert.

Corona-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesarbeitsministerium hat Ende Januar 2021 eine „Corona-Arbeitsschutz-Verordnung“ verabschiedet. Diese verpflichtet Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Arbeitnehmer sind allerdings im Gegenzug nicht verpflichtet, im Homeoffice zu arbeiten. In größeren Betrieben (ab zehn Beschäftigte) sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet werden, die soweit möglich zeitversetzt arbeiten sollen. In Fällen, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sind außerdem medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Die Verordnung ist zunächst befristet bis zum 15.3.2021.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihre Steuerberatungskanzlei in Berlin Weissensee und bieten unseren Mandanten ein breites Leistungsspektrum der Steuerberatung und Unternehmensberatung. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Lehniger & Pöschick Steuerberatungssozietät

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.